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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten zwischen der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.und deren Vertragspartner (kurz Auftraggeber).

Die AGB werden sämtlichen Rechtsgeschäften, Angeboten, Lieferungen oder sonstigen Nebenleistungen, die in diesem Zusammenhang abgeschlossen oder erbracht werden, zugrunde gelegt.

Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung dieser AGB, welche auf der Website der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. www.mobile-schlosserei.at heruntergeladen werden kann.

2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vertragsformblätter oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers, die von den ggstl. AGB abweichende Regelungen enthalten, werden nicht akzeptiert und wird diesen explizit widersprochen. Sie sind im vollen Umfang, auch ohne neuerlichen Widerspruch der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U., unwirksam. Ein Abgehen von diesem allgemeinen Widerspruch bedarf bei unternehmerischen Auftraggebern einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. Die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. kontrahiert ausschließlich zu diesen Bedingungen.

Bei Verbrauchern wird darauf hingewiesen, dass die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. an mündlichen Absprachen und/oder Vereinbarungen nicht interessiert ist. Soweit keine schriftliche Zustimmung erteilt oder die Absprachen und Vereinbarungen nicht schriftlich festgehalten werden, sind die Gespräche als unverbindliche Vertragsverhandlungen zu bewerten.

Die Bestätigung einer abweichenden Regelung gilt nur für diesen Vertragspunkt und nicht für die anderen Regelungen der AGB. Eine Vertragserfüllungshandlung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. oder ein Stillschweigen zu den von den AGB abweichenden Regelungen des Auftraggebers stellt keine Zustimmung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. dar.

3. Angebot / Kostenvoranschlag / Vertragsabschluss

Angebote der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Ein Vertrag kommt entweder dadurch zustande, dass ein vom Auftraggeber rechtsverbindlich gestelltes Angebot seitens der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich angenommen wird oder der Auftraggeber ein Angebot der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. auf Abschluss eines Vertrages binnen 14 Tagen ab Zugang schriftlich annimmt. Mündliche Zusagen, Annahmeerklärungen oder Vereinbarungen sind als unverbindliche Vertragsverhandlungen anzusehen. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern werden diese erst durch ihre Verschriftlichung für die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. verbindlich.

Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt. Die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. ist berechtigt für Kostenvoranschläge ein Entgelt zu verlangen. Sie wird Verbraucher vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf ein mögliches Entgelt für den Kostenvoranschlag hinweisen.

4. Preise

Bei den Preisen der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Sie basieren auf der Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. Stahl-/Materialpreise, Lohnkosten, etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung geändert haben, sofern sich die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 10 % kommen, so wird die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen.

Für vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. ein zusätzlicher Anspruch auf angemessenes Entgelt.

Der Auftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zölle und Versicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen.

Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist im Preis nicht inbegriffen und ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen. Sofern der Auftraggeber die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. mit der Entsorgung beauftragt, ist diese zusätzlich zu vergüten.

6. Abrechnung, Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn nach Wahl der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. auch elektronisch gestellt und übermittelt werden dürfen.

Rechnungsbeträge sind spätestens 10 Werktage nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichenden Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind. Bei unternehmerischen Auftraggebern sind abweichende Zahlungsvereinbarungen für die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nur verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Die Zahlung hat durch Überweisung auf ein von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. bekanntgegebenes Konto oder in der jeweils vertraglich vereinbarten Form spesen- und abzugsfrei in der fakturierten Währung zu erfolgen.

Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, bei unternehmerischen Auftraggebern schriftlichen, Vereinbarung.

Vom Auftraggeber vorgenommene Zahlungswidmungen sind für die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nicht verbindlich.

Die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. ist berechtigt vor Fertigstellung des Auftrages für bereits erbrachte Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu legen.

Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers wird der unternehmerische Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % Punkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 8 % p.a. und der Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. bezahlen. Diese gelten als vereinbart.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Auftraggeber jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. Der unternehmerische Auftraggeber hat die durch seinen Verzug entstandenen Schäden, insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen oder von ihr beauftragten Dritten (z.B. Inkassobüro, Rechtsanwälte, etc.) zu ersetzen.

Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung von Forderungen

Der Auftraggeber darf Zahlungen nicht zurückbehalten, außer die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. befindet sich im unberechtigten Schuldnerverzug oder der Auftraggeber hat berechtigte Gewährleistungsansprüche. Mit Wegfall dieser Gründe erlischt auch das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. anerkannt worden sind. Verbrauchern steht zusätzlich eine Aufrechnungsbefugnis zu soweit die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten des Auftraggebers stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne Zustimmung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. abzutreten. Bei unternehmerischen Auftraggebern muss diese Zustimmung schriftlich erfolgen.

8. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Pflicht zur Leistungserbringung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.beginnt frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber alle baulichen, technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

Insbesondere hat der Auftraggeber vor Beginn der Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, Grenzverläufe sonstige mögliche Störungsquellen, Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, ist die Leistung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. insoweit nicht mangelhaft, als die Mangelhaftigkeit auf die mangelnde Mitwirkungspflicht zurückzuführen ist.

Der Auftraggeber haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in den dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Auftraggeber aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste.

9. Leistungserbringung/-ausführung

Die Leistungserbringung/-ausführung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. vereinbarten Leistungsumfang.

10. Leistungs-, Lieferfristen und Termine

Leistungs-, Lieferfristen und Termine richten sich nach den Angaben in der Auftragsbestätigung, wobei sich diese, bei einer Verzögerung aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Störungen/Unterbrechungen oder einer Verzögerung, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verschieben können.

Unter „unvorhersehbare Störungen/Unterbrechungen“ und „höhere Gewalt“ fallen z.B. Krieg, Elementarereignisse, Naturgewalten, Streiks, behördliche Sperren, Import- und Exportsperren, Zwischenfälle in der Herstellung, Rohstoff- und Warenmangel,Verkehrsstörungen oder Ausfall von sonstigen für die Vertragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen, die der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, wobei es gleichgültig ist, ob sie bei der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. oder deren Lieferanten eintreten.

Unverbindliche Leistungs- oder Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung zu laufen.

Die Überschreitung einer unverbindlichen Leistungs- oder Lieferfrist oder das Abweichen von einem unverbindlichen Leistungs- oder Liefertermin stellen keinen Verzug dar. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sollen dem Auftraggeber nur als ungefährer Richtwert dienen.

11. Beschränkung des Leistungsumfanges

Im Rahmen von Montage- und Instandsetzungsarbeiten können Schäden an bereits vorhandenen Beständen als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler oder bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk entstehen. Solche Schäden sind von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nur zu verantworten, wenn die mobile- schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. diese schuldhaft verursacht hat.

Bei eloxierten und beschichteten Materialien sind Unterschiede in den Farbnuancen nicht ausgeschlossen.

12. Eigentumsvorbehalt, Vorauszahlungen, Sicherheiten

Die von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Kaufgegenstände, Materialien, Waren oder Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. Das Eigentum der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. am Kaufgegenstand, Material, an der Ware oder am Werk geht durch eine Be-/Verarbeitung oder Vermischung mit anderen Materialien, Produkten, Waren, Werken oder Bauwerken des Auftraggebers nicht unter. mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. erlangt in diesem Fall Miteigentum an dem be-/verarbeiteten oder vermischten Material, Produkts/Ware, Werk oder Bauwerk im Verhältnis des Werts des Kaufgegenstandes, Materials, der Ware oder des Werkes der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. zum Wert des be-/verarbeiteten oder vermischten Materiales, Produkts/Ware, Werkes oder Bauwerkes des Auftraggebers.

Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. diese rechtzeitig vorher unter Angabe des Namens und der Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. der Veräußerung zugestimmt hat. Im Fall der Zustimmung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. gilt die Kaufpreisforderung des unternehmerischen Auftraggebers bereits jetzt als an die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. abgetreten. Der unternehmerische Auftraggeber verpflichtet sich, alle für eine wirksame Forderungsabtretung erforderlichen Publizitätsakte zusetzen.

Der Auftraggeber hat insbesondere bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat er der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren verpflichtet sich der unternehmerische Auftraggeber, auch seinen Abnehmer dazu zu verpflichten, den Kaufgegenstand, das Material, die Ware oder das Werk nur unter verlängertem Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung seiner Forderung weiter zu veräußern.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstand, das Material, die Ware oder das Werk heraus zu verlangen. Gegen-über Verbrauchern als Auftraggeber darf die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist und die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat.

Der Auftraggeber hat die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder der Pfändung des/der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, Materiales, Ware oder Werkes unverzüglich zu ver-ständigen.

Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. oder ein von ihr beauftragter Dritter zur Geltendmachung seines Eigentumsvorbehaltes den Standort des/der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Kaufgegenstandes, Materiales, Ware oder Werkes betreten darf. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.

Kaufgegenstände, Materialien, Waren oder Werke, die die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. in diesem Zusammenhang zurückgenommen hat, dürfen gegenüber unternehmerischen Auftraggebern freihändig und bestmöglich verwertet werden.

13. Gewährleistung

Die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.übernimmt gegenüber unternehmerischen Auftraggebern keine Gewährleistung für andere als die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften des Kaufgegenstandes, des Materials, der Ware oder des Werks oder dafür, dass es für einen bestimmten Einsatzzwecke tauglich ist, sofern von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nicht ausdrücklich bestimmte Eigenschaften oder Einsatzzwecke schriftlich zugesichert wurden.

Die Gewährleistungsfrist gegenüber unternehmerischen Auftraggebern wird auf ein Jahr ab Übergabe verkürzt.

Die Vermutung nach § 924 Satz 2 ABGB wird für unternehmerische Auftraggeber ausgeschlossen. Der unternehmerische Auftraggeber hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Auftraggeber die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.

Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen, und bleibt der Auftraggeber dem ihm mitgeteil- ten Übergabetermin fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Die Behebungen eines vom Auftraggeber behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses behaupteten Mangels dar.

Zur Mängelbehebung sind der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. seitens eines unternehmerischen Auftraggebers zumindest zwei Versuche einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Auftraggebers unberechtigt, ist der Auftraggeber verpflichtet, der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. die entstandenen Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Zur Behebung von Mängeln hat der Auftraggeber die Anlage bzw. die Geräte ohne schuldhafte Verzögerung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. zugänglich zu machen und dieser oder einem von ihr bestellten Sachverständigen die Möglichkeit zur Begutachtung einzuräumen.

Der unternehmerische Auftraggeber hat der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. Mängel, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Versand oder Übergabe des Kaufgegenstandes, des Materials, der Ware oder des Werks durch eine Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen 14 Tagen bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB schriftlich oder per Fax anzuzeigen.

Sind Mängel bei gehöriger Untersuchung durch den Auftraggeber nicht erkennbar gewesen (versteckter Mangel) und kommen sie erst nach der genannten Frist zum Vorschein, so sind sie binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit bei sonstigem Rechtsverlust iSd § 377 UGB der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. schriftlich oder per Fax anzuzeigen. Diese Rügeverpflichtung trifft den unternehmerischen Auftraggeber auch sinngemäß bei einer Falschlieferung oder einem Mengenfehlern, sofern der Liefergegenstand nicht offensichtlich von der Bestellung so erheblich abweicht, dass die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. die Genehmigung des unternehmerischen Auftraggebers als ausgeschlossen betrachten musste.

Ein Regress des unternehmerischen Auftraggeber gegen die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Auftraggeber unverzüglich einzustellen, soweit dies nicht unzumutbar ist.

Ein Wandlungsbegehren kann durch die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abgewendet werden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.

Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. im Zeitpunkt der Leistungserbringung/-ausführung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.

Die mangelhafte Lieferung/Das mangelhafte Werk oder Proben davon sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – vom unternehmerischen Auftraggeber an die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. zu retournieren. Die Kosten für den Rücktransport der mangelhaften Sache an die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.trägt zur Gänze der unternehmerische Auftraggeber.

Den Auftraggeber trifft die Obliegenheit, eine unverzügliche Mangelfeststellung durch die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. zu ermöglichen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Auftraggebers wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind, soweit dieser Umstand kausal für den Mangel ist.

14. Haftung/Schadenersatz

Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, etc. haftet die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.zur Bearbeitung übernommen hat. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

Schadenersatzansprüche unternehmerischer Auftraggeber sind bei sonstigem Verfall binnen zwei Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Die Haftung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Auftraggeber oder nicht von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern diese Ereignis kausal für den Schaden waren. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen, sofern die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. nicht vertraglich die Pflicht zur Wartung übernommen hat. Wenn und soweit der Auftraggeber für Schäden, für die die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z.B. Haftpflichtversicherung, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechung, etc.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. insoweit auf die Nachteile, die dem Auftraggeber durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. Selbstbehalt).

Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insbesondere auch Kontrolle und Wartung) von der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U., dritten Herstellern oder Importeuren vom Auftraggebern unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Auftraggeber als Weiterverkäufer hat eine ausreichende Versicherung für Produkthaftungsansprüche abzuschließen und die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. hinsichtlich Regressansprüche schad- und klaglos zu halten.

Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag darf die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25 % des Auftragswertes zzgl. USt. ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom unternehmerischen Auftraggeber verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Auftraggeber ist vom Verschulden unabhängig. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

15. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Die mit der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht, mit Ausnahme seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U., sofern nicht ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Gegenüber unternehmerischen Auftraggebern ist nur eine schriftliche Vereinbarung für die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. verbindlich.

Als Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Verträgen zwischen unternehmerischen Auftraggebern und der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. wird das sachlich und örtlich für den Sitz der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. zuständige Gericht vereinbart.

Der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. steht es aber frei Streitigkeiten bei einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht, insbesondere dem allgemein Gerichtsstand des unternehmerischen Auftraggebers, auszutragen.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit der übrigen Bestimmung der AGB. Die AGB bleiben in ihrem restlichen Inhalt unberührt und gilt zwischen den Vertragsteilen in diesem Falle eine der unwirksamen, ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung im rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

17. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen gegenüber dem unternehmerischen Auftraggeber zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftformklausel. Verbraucher haben Anbote zur Vertragsänderung oder -ergänzung schriftlich an die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.zu richten.

Soweit die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.keine schriftliche Zustimmung erteilt oder die Absprachen und Vereinbarungen nicht schriftlich festgehalten werden, sind die Gespräche als unverbindliche Vertragsverhandlungen zu bewerten.

Der Auftraggeber hat eine allfällige Änderung seiner Anschrift der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. bekannt zu geben.

Eine Erklärung der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. gilt dem Auftraggeber auch dann als zugegangen, wenn der Auftraggeber der mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U.eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat und die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. die Erklärung an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Auftraggebers sendet.

Die mobile-schlosserei Daniel Laurentiu Iliut e.U. und der Auftraggeber haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, von denen sie bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit Kenntnis erlangen, vertraulich zu behandeln.

In den AGB wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist immer mit eingeschlossen.

Sitz der Gesellschaft:

Innsbruck, Firmenbuchgericht Innsbruck, FN 352771 g

Stand: Feber 2023

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